Benutzung

Benutzung

Die Bibliothek ist am Dienstag und Mittwoch von 14 bis 18 Uhr geöffnet sowie nach Vereinbarung. Die Benutzung der Bibliothek ist allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Minderjähriger kann Benutzer werden, wenn er über 14 Jahre alt ist und eine Einverständniserklärung seines gesetzlichen Vertreters vorlegt. Bei Ausstellung eines Benutzerausweises wird ein Entgelt von 1,00 € erhoben.

Bücher kann jeder selbst am Regal oder am PC aussuchen. Für jedes gewünschte Werk ist ein Leihschein auszufüllen. Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen (für Zeitschriften und Neuerscheinungen zwei Wochen), sie kann auf Wunsch verlängert werden. Bei Überschreiten der Leihfrist wird ein Säumnisentgelt erhoben. Ausgeliehene Medien können durch andere Benutzer vorbestellt werden. Einzelheiten regeln die Benutzungsbedingungen. Sie werden jedem Benutzer bei der Anmeldung zur Kenntnis gegeben oder ausgehändigt.

Behinderten und älteren Personen, die nicht selbst in die Bibliothek kommen können, wird das Gewünschte kostenlos gebracht und auch wieder abgeholt.

PC-Arbeitsplatz für Bibliotheksbenutzer

Seit Februar 2009 stellt die Peter-Weiss-Bibliothek einen PC-Arbeitsplatz bereit, der unter anderem Internetzugang ermöglicht. Er kann von jedem angemeldeten Benutzer für folgende Dienstleistungen kostenlos in Anspruch genommen werden:

  • Arbeit mit Nachschlagewerken und anderen Veröffentlichungen der Digitalen Bibliothek;
  • Suche im Katalog der Peter-Weiss-Bibliothek;
  • Suche in Online-Katalogen anderer Bibliotheken sowie des Buchhandels und
  • Online-Recherche im Internet nach Themen und Begriffen, Personen und Ereignissen.

Suchergebnisse können ausgedruckt werden.

Was kostet die Benutzung?

Gebührenfrei sind:

  • Vorbestellung und Entleihung von Büchern, Zeitschriften und anderen Medien;
  • Benutzung der Sondersammlungen älterer und seltener Bücher in den Räumen der Bibliothek;
  • Internetrecherche;